Anlageform
Schiffsbeteiligungen / Schiffsfonds werden in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt.
Mit seiner Geldanlage beteiligt sich der Investor als Kommanditist an einer
Gesellschaft. Er erwirbt dabei nicht nur einen Anteil am Gesellschaftskapital,
sondern haftet damit in seiner Funktion als Kommanditist auch mit seiner Einlage.
Rechtsgrundlage einer Kommanditgesellschaft (KG) bilden §§ 161 bis 171 HGB. Eine
KG ist - ähnlich der oHG - kein juristische Person, wird dieser aber rechtlich
angenähert.
Aber: Da der Anleger sein Geld einer Gesellschaft als Eigenkapital zur Verfügung
stellt, leitet sich daraus kein Anspruch auf eine feste Verzinsung ab. Mehr noch:
Der Anleger trägt das Risiko des Scheiterns seiner Investition mit, die bis zum
Totalverlust führen kann.
 
Da Sie hier die Option haben, die Tonnagegewinnermittlung auf Ihre Beteiligung anzuwenden, bieten Schiffsbeteiligungen als Geldanlage auch einen steuerlichen Vorteil. Eine Investition in Schifffonds kann Sie an guten Gewinnaussichten beteiligen und wird daher als eine gute langfristige Geldanlage bewertet.
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