Erbschafts- und Schenkungssteuer

Aus Sicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer waren Schiffsbeteiligungen bislang sehr interessant. Aber: Das Bundesverfassungsgericht sieht die bisherige Praxis mit seinem Urteil vom 31. Januar 2007 grundgesetzwidrig. Die damit einhergehende Bevorzugung von Schiffsbeteiligungen gegenüber anderen Vermögenswerten im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer muss daher vom Gesetzgeber bis zum 31 Dezember 2008 neu gestaltet werden. Wie dies fortan geschehen wird, ist noch nicht bekannt.