Erbschafts- und Schenkungssteuer
Aus Sicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer waren Schiffsbeteiligungen
bislang sehr interessant. Aber: Das Bundesverfassungsgericht sieht die bisherige
Praxis mit seinem Urteil vom 31. Januar 2007 grundgesetzwidrig. Die damit
einhergehende Bevorzugung von Schiffsbeteiligungen gegenüber anderen
Vermögenswerten im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer muss daher vom
Gesetzgeber bis zum 31 Dezember 2008 neu gestaltet werden. Wie dies fortan geschehen
wird, ist noch nicht bekannt.
 
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