Exkurs: Die GmbH & Co. KG

Im deutschen Rechtssystem stellt die GmbH & Co. KG eine Sonderform der Kommanditgesellschaft dar - es handelt sich somit um eine Personengesellschaft. Aber: Während bei einer typischen Kommanditgesellschaft der Komplementär, also der persönlich haftende Gesellschafter, eine natürliche Person ist, so übernimmt diese Rolle hier die GmbH, um so das Haftungsrisiko zu minimieren oder für die dahinter stehende Person gar völlig auszuschließen. Die GmbH, die die Rolle des Komplementärs übernimmt, kann sich mit mit Teilen oder ihrem gesamten Vermögen an der Kommanditgesellschaft beteiligen. Die GmbH & Co. KG wird nach aussen hin durch den Komplementär, also die GmbH vertreten.

Für den Kommanditisten gibt es eine Pflichteinlage, die dieser einzuzahlen hat. Im Handelsregister wird die Haftsumme oder Hafteinlage eingetragen, mit der der Kommanditist persönlich haftet. Von der Geschäftsführung ist der Komplementär ausgeschlossen. Ihm bleibt lediglich ein Widerspruchsrecht im Falle außergewöhnlicher Geschäfte.

 

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