Exkurs: Die GmbH & Co. KG
Im deutschen Rechtssystem stellt die GmbH & Co. KG eine Sonderform der
Kommanditgesellschaft dar - es handelt sich somit um eine Personengesellschaft.
Aber: Während bei einer typischen Kommanditgesellschaft der Komplementär, also der
persönlich haftende Gesellschafter, eine natürliche Person ist, so übernimmt diese
Rolle hier die GmbH, um so das Haftungsrisiko zu minimieren oder für die dahinter
stehende Person gar völlig auszuschließen. Die GmbH, die die Rolle des Komplementärs
übernimmt, kann sich mit mit Teilen oder ihrem gesamten Vermögen an der
Kommanditgesellschaft beteiligen. Die GmbH & Co. KG wird nach aussen hin durch den
Komplementär, also die GmbH vertreten.
Für den Kommanditisten gibt es eine Pflichteinlage, die dieser einzuzahlen hat.
Im Handelsregister wird die Haftsumme oder Hafteinlage eingetragen, mit der der
Kommanditist persönlich haftet. Von der Geschäftsführung ist der Komplementär
ausgeschlossen. Ihm bleibt lediglich ein Widerspruchsrecht im Falle außergewöhnlicher
Geschäfte.
 
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