Haftung
Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einem Schiffsfond. Sein
unternehmerisches Risiko wird hierbei allerdings auf die Höhe der Einlage begrenzt,
während er unbegrenzt am wirtschaftlichen Erfolg des Seeschiffes teilnimmt. Ausnahme:
Im Fall einer Partenreederei mit hohem steuerlichen Verlust haftet der Investor
über seine Einlage hinaus mit seinem Gesamtvermögen.
Und: Der Anleger sollte darauf achten, dass nur ein Teil seiner Einlage als
Haftsumme im Handeslregister eingetragen ist. Denn: In gleichem Umfang, in dem
durch eine Rückzahlung des Gesellschaftskapitals an ihn seine gezeichnete
Pflichtanlage unter die Haftsumme fällt, kann eine unmittelbare Haftung des
Anlegers einem Dritten gegenüber entstehen (§ 172 Abs. 4 HGB). Im Falle einer
Insolvenz kann dies zur Folge haben, dass bereits getätigte Ausschüttungen an
den Anleger zurückverlangt werden können.
 
|