Haftung

Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einem Schiffsfond. Sein unternehmerisches Risiko wird hierbei allerdings auf die Höhe der Einlage begrenzt, während er unbegrenzt am wirtschaftlichen Erfolg des Seeschiffes teilnimmt. Ausnahme: Im Fall einer Partenreederei mit hohem steuerlichen Verlust haftet der Investor über seine Einlage hinaus mit seinem Gesamtvermögen.

Und: Der Anleger sollte darauf achten, dass nur ein Teil seiner Einlage als Haftsumme im Handeslregister eingetragen ist. Denn: In gleichem Umfang, in dem durch eine Rückzahlung des Gesellschaftskapitals an ihn seine gezeichnete Pflichtanlage unter die Haftsumme fällt, kann eine unmittelbare Haftung des Anlegers einem Dritten gegenüber entstehen (§ 172 Abs. 4 HGB). Im Falle einer Insolvenz kann dies zur Folge haben, dass bereits getätigte Ausschüttungen an den Anleger zurückverlangt werden können.