Kontrolle

Eine staatliche Kontrolle von Schiffsbeteiligungen beziehungsweise Schiffsfonds gibt es nicht. In welches Schiff ein Fond investieren möchte, bleibt dem Fond überlassen. Auch die Konzeption des Fonds obliegt dem Fond selbst. Dieser muss keinerlei Nachweise wie Befähigungs- oder Zuverlässigkeitsnachweise erbringen.