Kontrolle
Eine staatliche Kontrolle von Schiffsbeteiligungen beziehungsweise
Schiffsfonds gibt es nicht. In welches Schiff ein Fond investieren möchte,
bleibt dem Fond überlassen. Auch die Konzeption des Fonds obliegt dem Fond selbst.
Dieser muss keinerlei Nachweise wie Befähigungs- oder Zuverlässigkeitsnachweise
erbringen.
 
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