Prospekt
Die wesentlichen Angaben sind einem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Rechtliche und
steuerliche Rahmenbedingungen müssen hier ebenso enthalten sein wie die Angaben zu den
Investitionsobjekten.
Der Prospekt, auch Emissionsprospekt genannt, muss dabei vor Verkaufsbeginn seit
dem 1. Juli 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf
formale Gesichtspunkte hin geprüft werden. Wichtig für den Anleger: Die Prüfung
bezieht sich nicht auf die Richtigkeit der gemachten Angaben. Auch eine Beurteilung
hinsichtlich einer wirtschaftlichen Entwicklung oder deren Sinnhaftigkeit erfolgt
nicht. Abgeprüft werden lediglich, ob die laut § 8 VerkProsG erforderlichen
rechtlichen und tatsächlichen Angaben enthalten sind, die es dem potentiellen Kunden
ermöglichen, sich ein Bild vom Herausgeber, dem Emittenten, und der Vermögenslage zu
verschaffen. Hierbei prüft ein vom Emittenten bestellter Sachverständiger die
Angaben des Prospekts auf Basis der geschlossenen Verträge und dokumentiert das
Ergebnis in einem Prospektgutachten. Dieses Gutachten bedarf stets der Schriftform.
 
Private Leibrente
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