Prospekt

Die wesentlichen Angaben sind einem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen müssen hier ebenso enthalten sein wie die Angaben zu den Investitionsobjekten.

Der Prospekt, auch Emissionsprospekt genannt, muss dabei vor Verkaufsbeginn seit dem 1. Juli 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf formale Gesichtspunkte hin geprüft werden. Wichtig für den Anleger: Die Prüfung bezieht sich nicht auf die Richtigkeit der gemachten Angaben. Auch eine Beurteilung hinsichtlich einer wirtschaftlichen Entwicklung oder deren Sinnhaftigkeit erfolgt nicht. Abgeprüft werden lediglich, ob die laut § 8 VerkProsG erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Angaben enthalten sind, die es dem potentiellen Kunden ermöglichen, sich ein Bild vom Herausgeber, dem Emittenten, und der Vermögenslage zu verschaffen. Hierbei prüft ein vom Emittenten bestellter Sachverständiger die Angaben des Prospekts auf Basis der geschlossenen Verträge und dokumentiert das Ergebnis in einem Prospektgutachten. Dieses Gutachten bedarf stets der Schriftform.

 

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