Rechtliche Grundlagen
Die Beteiligung des Investors basiert auf einem Vertrag, der jedoch vom Anbieter
vorgegeben wird sowie auf dem bereits oben erwähnten Emissionsprospekt.
Die Geschäftsführung liegt beim persönlich haftenden Gesellschafter, also dem
Komplementär, der hier von der GmbH dargestellt wird. Diese ist auch berechtigt,
den Fond nach außen hin zu vertreten.
Wie bei einer GmbH & Co. KG üblich, haben die Kommanditisten keinerlei Einfluss
auf die Entscheide der Geschäftsführung und lediglich Einspruchs- und Kontrollrecht
inne. Auch steht den Kommanditisten eine Ergebnisbeteiligung zu.
Und: Der Anleger kann in der Regel entscheiden, ob er sich über einen Treuhänder
direkt an der Gesellschaft zu beteiligen wünscht, oder ob er im Handelsregister als
direkter Kommanditist eingetragen werden möchte. Will ein Anleger vermeiden, dass
sein Name im Handelsregister erwähnt wird, so empfiehlt sich die Beteiligung über
einen Treuhänder. Dieser verwaltet dann den Anteil des Investors, also des
Treugebers, auf dessen Rechnung im eigenen Namen.
 
Aktuelle und vergangene Tarifverträge können Sie auf www.tarifvertrags-portal.de erhalten.
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