Steuerliche Aspekte für den Anleger

Insbesondere für einen Anleger mit einem hohen Steuersatz kann sich eine Schiffsbeteiligung aufgrund der niedrigen Tonnagesteuer rechnen, da diese eine nahezu steuerfreie Ausschüttung ermöglicht.

Das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft wird rechnerisch auf alle Investoren umgelegt. Nicht das Unternehmen, sondern die Gesellschafter sind steuerpflichtig für Gewinneinkünfte. Das steuerliche Ergebnis ist unabhängig von der Höhe der Ausschüttung.

Hat eine Gesellschaft zuvor den Antrag gestellt, eine pauschalierte Gewinnermittlung nach §5a EStG durchzuführen, führt für den Kommanditisten die Tonnagebesteuerung zu einem geringen steuerpflichtigen Gewinn aus seiner Beteiligung. Die Ausschüttung an den Anleger erfolgt dann ohne Anrechnung auf den Sparerfreibetrag. Mit seiner Beteiligung an einem Schiffsfond erzielt der Anleger somit Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Diese unterliegen dann dem persönlichen Einkommenssteuersatz des einzelnen Kommanditisten, also des Anlegers. Es ist dann der individuelle Steuersatz zu entrichten. Das Schifffahrtsunternehmen, also der Fond, ist nicht Gegenstand seiner Einkommensteuer.

 

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