Steuerliche Aspekte für den Anleger
Insbesondere für einen Anleger mit einem hohen Steuersatz kann sich eine
Schiffsbeteiligung aufgrund der niedrigen Tonnagesteuer rechnen, da diese eine
nahezu steuerfreie Ausschüttung ermöglicht.
Das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft wird rechnerisch auf alle
Investoren umgelegt. Nicht das Unternehmen, sondern die Gesellschafter sind
steuerpflichtig für Gewinneinkünfte. Das steuerliche Ergebnis ist unabhängig von
der Höhe der Ausschüttung.
Hat eine Gesellschaft zuvor den Antrag gestellt, eine pauschalierte
Gewinnermittlung nach §5a EStG durchzuführen, führt für den Kommanditisten die
Tonnagebesteuerung zu einem geringen steuerpflichtigen Gewinn aus seiner Beteiligung. Die Ausschüttung an den Anleger erfolgt dann ohne Anrechnung auf den Sparerfreibetrag. Mit seiner Beteiligung an einem Schiffsfond erzielt der Anleger somit Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Diese unterliegen dann dem persönlichen Einkommenssteuersatz des einzelnen Kommanditisten, also des Anlegers. Es ist dann der individuelle Steuersatz zu entrichten. Das Schifffahrtsunternehmen, also der Fond, ist nicht Gegenstand seiner Einkommensteuer.
 
Ratenkredite
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