Die Tonnagesteuer

Zur Stärkung der deutschen Reedereien hat die Bundesrepublik Deutschland 1999 die Tonnagesteuer eingeführt. Diese kann angewendet werden auf Unternehmen, die Seeschiffe im internationalen Verkehr betreiben. Das Unternehmen kann dabei auf die Möglichkeit auf eine von der Handelsbilanz / Steuerbilanz abweichenden Gewinnermittlung zurückgreifen. Diese Gewinnermittlung erfolgt auf Antrag und unter Bezug auf §5a EStG auf Basis der Tonnage (Nettoraumzahl) des Schiffes. An diesen Antrag ist der Eigentümer des Schiffes für den Zeitraum von zehn Jahren gebunden.

Mit der Tonnagesteuer wird nicht das tatsächliche Gewicht der Ladung besteuert, sondern der für den Transport zur Verfügung stehende Raum.

Denn: Die Tonnagesteuer pauschalisiert und ist damit vom tatsächlichen Ergebnis unabhängig. Sie orientiert sich lediglich an der Schiffsgröße und weist in der Regel eine im Vergleich sehr niedrige Höhe aus. Die Tonnagesteuer wird allerdings auch dann fällig, wenn das Schiff Verluste einfährt.