Vertragliche Gestaltung

Die Schiffsbeteiligung basiert neben dem bereits erwähnten Verkaufsprospekt auf einem Vertrag, der vom Anbieter vorgegeben ist.

Für dieses Vertragswerk gibt es keinerlei Vorgaben oder Vorschriften seitens des Staates. Die Emissionshäuser verfügen somit über eine recht hohe gestalterische Freiheit, die zum Beispiel den späteren Weiterverkauf an institutionelle Anleger am Zweitmarkt untersagen können. Aufgrund der fehlenden Vorgaben ist am Markt somit eine recht große Bandbreite an vertraglichen Gestaltungen zu finden, die den Anleger in unterschiedlichem Masse benachteiligen kann - oder ihn in recht ausgewogener Art und Weise berücksichtigt.

 

Anbieter für Musterverträge finden Sie auf muster-vertraege.info.