Vertragliche Gestaltung
Die Schiffsbeteiligung basiert neben dem bereits erwähnten Verkaufsprospekt auf
einem Vertrag, der vom Anbieter vorgegeben ist.
Für dieses Vertragswerk gibt es keinerlei Vorgaben oder Vorschriften seitens des
Staates. Die Emissionshäuser verfügen somit über eine recht hohe gestalterische
Freiheit, die zum Beispiel den späteren Weiterverkauf an institutionelle Anleger am
Zweitmarkt untersagen können. Aufgrund der fehlenden Vorgaben ist am Markt somit
eine recht große Bandbreite an vertraglichen Gestaltungen zu finden, die den Anleger
in unterschiedlichem Masse benachteiligen kann - oder ihn in recht ausgewogener Art
und Weise berücksichtigt.
 
Anbieter für Musterverträge finden Sie auf muster-vertraege.info.
Wirtschaftskanzlei Lachner, Graf von Westphalen, Spamer.
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